Dem Theorieunterricht liegen Lehrpläne zugrunde, welche in der Fahrschule aushängen.
Die Teilnahme am Theorieunterricht ist Pflicht. Die Mindestdauerer ist je nach Ausbildungsklasse unterschiedlich. Die Theorieausbildung besteht aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff.
Grundstoff:
Klassenspezifischer Stoff:
kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung:
Theorieunterricht : Dienstag und Donnerstag 17 Uhr.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden. Darüberhinaus ist beim Aufstieg von A1 zu A2 und A2 zu A bei
einem mindestens 2jährigen Vorbesitz der niedrigeren Klasse keine Ausbildung vorgeschrieben.