Bevor die Ausbildung beginnt, muss bei der zuständigen Führerscheinstelle an Führerscheinantrag gestellt werden. Dieser wird frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters bearbeitet.
Sie benötigen dazu:
Den Führerscheinantrag füllen wir mit Ihnen gemeinsam aus.
Anträge zum Begleiteten Fahren (Führerschein Klasse B/ BE ab 17) erhalten Sie in unserer Fahrschule.
Diese müssen durch den Antragsteller und einen Erziehungsberechtigten persönlich bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.
Informieren Sie sich direkt in unserer Fahrschule oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie fachkundig und gerne!